Haushaftpflicht

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht - schützt Eigentümer, Vermieter, Pächter, Immobilieneigentümer, Grundbesitzer und Grundstücksbesitzer vor Schadensforderungen von Dritten. Wer sind diese Dritten? Dazu zählen z.B. Mieter, Besucher, Passanten, Fußgänger und jegliche Personen, die durch das Gebäude oder das Grundstück zu Schaden kommen. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht zählt zu den essenziellen Versicherungen für Immobilieneigentümer.

Die gute Nachricht: Sie ist sehr preiswert! Jedoch gilt es wie bei jeder Versicherung das Kleingedruckte zu beachten.

Daher folgend die wichtigsten Fragen zur Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

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Haushaftpflicht: Schadenbeispiele

Beispiel 1:

Im Winter ist es morgens bereits glatt und ein Fußgänger geht über den Gehweg ihres Grundstücks zur Arbeit. Obwohl Ihre Mieter informiert sind, dass in den Wintermonaten Schnee geräumt und gestreut werden muss, wurde dies früh morgens noch nicht getan. Der Fußgänger stürzt und bricht sich das Handgelenk.

Nach haben Sie ein Anwaltsschreiben im Briefkasten. Die Schadenersatzforderung wegen Schmerzensgeld und die Kosten der Krankenversicherung werden Ihnen als Eigentümer in Rechnung gestellt. Hierbei hilft die Haushaftpflicht! Wenn sich herausstellt, dass Sie nicht haften müssen, wird die Haushaftpflicht die Ansprüche abwehren. Man spricht hier von "passiver Rechtsschutz". Diese ersetzt eine Rechtsschutzversicherung nicht, aber Sie ergreift in ähnlicher Weise Partei und wehrt sich für Sie gegen rechtliche Ansprüche.

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Beispiel 2:

Sie haben Ihre Immobilie inklusive Garage vermietet. Das Garagentor hat jedoch seine besten Zeiten bereits hinter sich. Eines Tages beim Öffnen des Tores durch den Mieter fliegt das Tor aus der Schiene und beschädigt das dort geparkte Fahrzeug. Die Kosten werden an Sie herangetragen und die Grundbesitzerhaftpflicht zahlt! Die Haushaftpflicht gilt also ebenfalls für Nebengebäude, wenn dies korrekt angegeben wurde. Beispielsweise werden Garagenparks über die Haushaftpflicht komplett abgesichert.

Beispiel 3:

Die Garage aus dem Baujahr 1970 hat ein Rostproblem am Dach. Bisher konnte kein Dachdecker das Problem komplett lösen. Durch Tropfen wird der in der Garage gelagerte Hausrat des Mieters beschädigt. Die Instandhaltung der Garage wird in Frage gestellt. Der Schaden wird durch die Haushaftpflicht versichert. Und die Entschädigung an den Mieter ausgezahlt. Eine Hausratversicherung leistet in diesem Fall nicht, da es sich um keinen Sturmschaden handelte. Man hat als Mieter der Sache das Recht, die Garage im einwandfreien Zustand nutzen zu dürfen. Falls durch Beschädigung jemand einen Schaden erleidet, gibt es die Haushaftpflicht.

Beispiel 4:

Durch einen Rohrbruch kommt es zu Beschädigungen am Nachbargebäude. Zunächst zahlt jeweils die eigene Wohngebäudeversicherung. Doch dann erhalten Sie einen Brief von der Wohngebäudeversicherung des Nachbarn mit Regressforderungen über die Trocknungs- und Tapezierarbeiten am Nachbarhaus. Die Haushaftpflicht setzt sich ein und kann den Schaden sogar für Sie abwehren, da das Rohr ebenfalls zum anderen Objekt gehörte.

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Die meisten Kunden haben die Haushaftpflicht jahrelang, ohne Sie zu überprüfen. Dies führt oft dazu, dass mehrere hundert Euro über die Nebenkosten belastet werden und der Versicherungsschutz trotzdem nur lückenhaft ist. Eine gute Grundbesitzerhaftpflicht ist preiswert zu finden. Jedoch sollten Sie auf keinen Billigtarif hereinfallen.

Tipp:

Sie bekommen über uns einen Spezialanbieter mit einem Rahmenkonzept, wo Sie bereits ab 50 Euro einen Premiumschutz für Ihre Objekte finden. So können Sie die Nebenkosten verringern und es ist als Vermieter wieder mehr Spielraum für Mieterhöhungen.

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Gerade in den aktuellen Zeiten aufgrund Energiekosten sollten Sie bei der Grundbesitzerhaftpflicht ebenfalls einsparen. Für viele ist die Haushaftpflicht auch unter dem Namen Haushaftpflicht bekannt. Andere Synonyme sind: Grundstückshaftpflicht, Haushaftpflichtversicherung, Eigentümerhaftpflichtversicherung. Unter allen versteht man die klassische Grundbesitzerhaftpflicht, über die wir hier ausführlich informieren. Der Vorteil ist, dass Sie über die Einsparungen in der Haushaftpflicht dann den Beitrag für einen besseren Wohngebäudeschutz nutzen können!

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Mit freundlichen Grüßen Christoph Meis von Meis & Klöppel Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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