Versicherungsschaden - was muss ich wissen?
Versicherungsschaden - Wie können wir Sie unterstützen?
Wenn Sie noch keinen Schadenfall erlebt haben, möchten wir Ihnen hier einen Einblick geben, wie wertvoll ein erfahrener Versicherungsmakler sein kann.
Sprich - wie können wir Ihnen konkret helfen. Auch hier möchten wir auf Fachchinesisch verzichten, denn es soll verständlich und nützlich für Sie sein. In jedem konkreten Fall gelten die Versicherungsbedingungen, welche beim Vertragsabschluss akzeptiert wurden. Diese gilt es zu prüfen.
Wir möchten Ihnen einen Versicherungsfall aus Mönchengladbach beschreiben, der Ihnen im Schadenfall helfen wird.
Beispiel Hausratversicherung:
Als es bei Herr Mayer an der Tür klingelte, dachte er nicht, dass er ohne seine Urlaubskasse, die Türe wieder schließen würde.
Die Männer an der Türe sagten, dass Sie bei den Bauarbeiten neben dem Haus von Hr. Mayer, ein Heizungsrohr getroffen haben. Daher wollten Sie den Heizungsdruck kontrollieren, sodass Herr Mayer nicht ohne Heizung bleiben müsste. Normalerweise öffnet Herr Mayer seine Türe nicht für Fremde. Doch es war tatsächlich eine Baustelle neben seinem Haus und er sah jeden Tag Handwerker arbeiten. Daher ließ er den Mann in seine Wohnung. Der Fremde sagte, sein Kollege würde bereits den Keller kontrollieren. Zunächst ließ er sich die Wohnung von Hr. Mayer zeigen und "kontrollierte" die Heizkörper. Als Hr. Mayer und seine Frau mit dem Unbekannten im Wohnzimmer waren, kam der Kollege des vermeintlichen Handwerkers dazu und sagte, dass im Keller alles in Ordnung sei. Er kontrolliere dann noch das Schlafzimmer. So war der zweite Täter für kurze Zeit unbeaufsichtigt. Erst im Laufe des Tages bemerkte Hr. Mayer die fehlende Urlaubskasse von 2500 Euro.
Auch Herr Mayer dachte vorher, dass Ihm sowas nicht passieren würde. Doch diese Verbrecher sind Profis. Deshalb klang in der Situation auch alles sehr plausibel für Herrn Mayer.
Die Polizei konnte nur aufnehmen, welche Gegenstände fehlten und fand leider keine Spuren, um die Täter zu finden.
Kurzfristiges Fazit:
Die Versicherung erstattete Herr Mayer nur 1000 Euro von den fehlenden 2500 Euro. Wieso? Und was konnten wir als Versicherungsmakler für Ihn tun? Hierbei handelte es sich um sogenannten Trickdiebstahl! Dieser ist anders definiert als der bekanntere Einbruchdiebstahl.
Hier zeigt sich auch wie Versicherungen im Schadenfall regulieren. Sie müssen wissen, dass jede Schadensursache genau definiert ist. Wenn die Definition in den Versicherungsbedingungen nicht auf den Fall zutrifft, dann wird der Schaden durch die Gesellschaft nicht reguliert. Oftmals unterscheiden sich die Definitionen der Versicherungsbedingungen, mit den umgangsprachlichen Bezeichnungen.
Daher ist es auch so wichtig den Versicherungsschutz vor Abschluss ordentlich zu prüfen.
Frage an Sie:
Wenn die Türe einer Wohnung offen steht und jemand Wertgegenstände entwendet und ohne Spuren zu hinterlassen, flieht. Das würden Sie doch auch Einbruch nennen, oder? Und was Herrn Mayer passiert ist? Das ist doch Diebstahl, oder?
Um nicht zu weit auszuholen, sei soviel gesagt: Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen muss Einbruchspuren hinterlassen, die dabei entstanden sind, weil jemand konkret versucht hat in den verschlossenen Raum zu gelangen. Zum Beispiel Hebelspuren oder Kratzer an Stellen, wo ein Einbruch versucht wurde oder erfolgreich war. Bei Herr Mayer gab es aber ebenfalls keine Spuren, da er den Mann freiwillig in seine Wohnung gelassen hatte. Dies wurde von der Versicherungsgesellschaft als versicherter Trickdiebstahl gewertet und die Leistung war auf 1000 Euro begrenzt. Herr Mayer war natürlich sauer und unzufrieden.
Als wir die Versicherungsbedingungen noch einmal genauer studiert haben, fiel uns folgender Punkt auf:
"Einbruchdiebstahl liegt auch vor, wenn jemand in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen."
Wenn dies also der Fall wäre, dann wäre der Schaden als Einbruchdiebstahl und nicht als Trickdiebstahl zu werten. Dies hätte die Folge, dass es keine Begrenzung von 1000 Euro geben würde und damit der komplette Schaden bezahlt würde!
Daher baten wir Herr Mayer uns vor Ort nocheinmal die Stellen zu zeigen, wo das Geld versteckt war.Dort fanden wir mehrere Kratzer, die auf Hebelversuche an der verschlossenen Kommode schließen ließen. Dies meldeten wir der Versicherung und machten auf die oben genannte Definition aufmerksam! Die Polizei nimmt zwar alle Spuren auf, doch nur wenn die komplette Akte von der Versicherung auch angefordert wird, erhält die Versicherungsgesellschaft auch Einsicht darüber! Die Wartezeit bis die Akte letztendlich beim zuständigen Sachbearbeiter ankommt, beeinflusst die Geschwindigkeit der Regulierung des Schadens ebenfalls. Aufgrund unserer schnellen Meldung revidierte die Versicherung Ihre Entscheidung und regulierte als Einbruchdiebstahl und zahlte Herrn Mayer die vollen 2500 Euro.
Dies ist ein tägliches Beispiel unserer Arbeit. Vertrauen Sie auf unsere Hilfe im Schadenfall, denn die Versicherungsgesellschaft wird den Schaden zwar schnellstmöglich regulieren, aber nur wir vertreten Ihre Interessen als Kunde! Das Ergebnis ist ein entspannter Urlaub mit voller Urlaubskasse.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach dem richtigen Partner im Schadenfall. Hier sehen Sie was unsere Kunde über uns sagen: Kundenstimmen
Alles gute wünscht Ihnen,
Versicherungsmakler Christoph Meis aus Mönchengladbach
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