Was ist freie Heilfürsorge?

 Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der medizinischen Absicherung für bestimmte Beamte, wie zum Beispiel Polizeibeamte oder Soldaten. Sie ersetzt die klassische Krankenversicherung und unterscheidet sich deutlich von der Beihilfe. Wer Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, sollte genau wissen, welche Leistungen abgedeckt sind – und wo zusätzlicher Versicherungsbedarf besteht.

Soldaten und Bundespolizisten haben für die Zeit ihres aktiven Diensts Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Je nach Bundesland gilt dies auch für Polizeianwärter. Mit freier Heilfürsorge wird keine Krankenversicherung benötigt, da die Versorgung über den Dienstherren gewährleistet ist. Achtung: Aber nur bis zum Rentenalter. Daher sollte vorher eine Anwartschaft abgeschlossen werden.

Soldaten & Polizisten Versicherung

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

  • Polizeibeamte (je nach Bundesland)
  • Bundespolizei

  • Zoll (teilweise)

  • Soldaten der Bundeswehr

  • ggf. Feuerwehr / Justiz (je nach Regelung)

Hinweis: Der Anspruch hängt vom Dienstherrn und vom jeweiligen Bundesland ab.

Polizei Versicherung

Gilt die freie Heilfürsorge auch für Beamtenanwärter?

Je nach Bundesland  / Dienstherr und Laufbahn gilt die freie Heilfürsorge für Beamtenanwärter oder aber Beihilfe. Soldaten, Polizisten und Justizbeamte müssen sich hierüber vorab informieren. Detaillierte Informationen gibt es hier: Beamtenanwärter

Was bedeutet freie Heilfürsorge genau?

Die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen werden dabei in der Regel vollständig durch den Dienstherrn übernommen.

Soldaten und Bundespolizisten haben für die Zeit ihres aktiven Diensts Anspruch auf freie Heilfürsorge. Je nach Bundesland gilt dies auch für Polizeianwärter. Mit freier Heilfürsorge wird keine Krankenversicherung benötigt, da die Versorgung über den Dienstherren gewährleistet ist, zumindest bis zum Rentenalter.

Benötigt man deshalb keinerlei Versicherungsschutz? Achtung!

Da nur die Krankenversorgung über die freie Heilfürsorge abgesichert ist wird weiterhin eine Pflegepflichtversicherung benötigt. Wie der Name schon sagt ist dies in Deutschland eine Pflichtversicherung.

Freie Heilfürsorge oder Beihilfe – wo liegt der Unterschied?

  • freie Heilfürsorge = Dienstherr übernimmt Behandlungskosten

  • Beihilfe = Teilkostenübernahme + private Restkostenversicherung
    Detaillierte Informationen gibt es hier: Beihilfe

  • Dies hat unterschiedliche Auswirkungen auf:

    • Krankenversicherung

    • Pflegepflicht

    • Zusatzabsicherungen

Welche Leistungen deckt die freie Heilfürsorge ab?

  • ambulante Behandlungen

  • stationäre Versorgung

  • ärztlich verordnete Medikamente

  • Vorsorgeuntersuchungen

    Dies kennt man bereits als gesetzlicher Versicherter.

Welche Lücken gibt es bei der freien Heilfürsorge?

  • Pflegepflichtversicherung nicht enthalten - separat absichern!

  • eingeschränkte Wahlleistungen - kein Privatpatient

  • keine private Zusatzleistung - ähnlich wie bei der gesetzlichen Kasse

  • Anwärterstatus oft anders geregelt

Was passiert, wenn die freie Heilfürsorge endet?

Beispiel 1: Nach der 12 jährigen Verpflichtung, bei einem Soldaten auf Zeit, bei der Bundeswehr. Hier muss der ehemalige Soldat sich um neuen Krankenversicherungsschutz bemühen. Ihm bleiben also nur die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung.
Der Staat hat die Zugangsmöglichkeiten nach Dienstende, seit 2019 für Soldaten auf Zeit, erheblich vereinfacht. Doch was ist wenn die private Krankenversicherung gewünscht wird. Dann kann bereits zu Beginn der Dienstzeit durch eine Anwartschaft viele Probleme gelöst werden.

Beispiel 2: Jemand beginnt nach der Schule die Ausbildung im Polizeidienst. Vorher war er über die Familie gesetzlich krankenversichert. Mit Beginn der Ausbildung gibt es in den meisten Bundesländern freie Heilfürsorge. Genau dann ist der beste Zeitpunkt eine Entscheidung für die Zukunft zu treffen, die erheblich Geld spart und die Gesundheit in der Pension unterstützt. Dazu muss folgendes wissen:

Wer sich schonmal die private Krankenversicherung angeschaut hat, weiß das der Beitrag von den selbst gewählten Leistungen, dem Einstiegsalter und dem Gesundheitszustand abhängt. Um das beste aus der Krankenversicherung rauszuholen gibt es eine tolle Möglichkeit sich genau diese zwei, zuletzt genannten Faktoren zu "sichern".

Die sogenannten Anwartschaften:

Kleine Anwartschaft:
- bildet keine Alterungsrückstellungen
- sichert den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses
- beinhaltet keine aktiven Leistungen
- günstiger als die große Anwartschaft
- fester Zieltarif

Große Anwartschaft:
- bildet Alterungsrückstellungen, daher günstigerer Beitrag in der Zukunft
- sichert den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses
- teurer als die kleine Anwartschaft

Sprich der Beitrag für unseren ehemaligen Soldaten würde auf der Grundlage seines Alters bei Abschluss der Anwartschaft berechnet. Also wesentlich günstiger! Vom Gesundheitszustand, der in jungen Jahren in der Regel besser ist, mal abgesehen.

Also dringend eine Anwartschaft zu Beginn sichern!

Zusätzlich kann man während der Zeit der freien Heilfürsorge sogenannte Wahlleistungen miteinschließen. Zum Beispiel: Einbettzimmer und Chefarzt-Behandlung, Krankenhaustagegeld oder Kur-Tagegeld oder Pflegezusatzschutz.

Warum ist dies ein relevanter Punkt? Sie erhalten bei der freien Heilfürsorge eine Regelversorgung und können sich daher nur besser stellen, wenn Sie selbst vorsorgen. Die jeweiligen Unterschiede zwischen Bundespolizisten und Soldaten auf Zeit finden Sie demnächst auf den jeweiligen Unterseiten auf meiner Homepage. Für Soldaten und Polizisten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung ebenfalls ein existenzieller Schutz! Detaillierte Informationen finden zur Dienstunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

Sprechen Sie uns gerne an und wir beleuchten wie Sie optimal versichert ihren Dienst antreten können.

Ihr Versicherungsmakler für Soldaten und Polizisten aus Mönchengladbach, Christoph Meis.

Häufige Fragen zur freien Heilfürsorge

Ist die freie Heilfürsorge eine Krankenversicherung?

Nein, die freie Heilfürsorge ist keine klassische Krankenversicherung, sondern eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn für bestimmte Beamte.

Muss ich bei der freien Heilfürsorge Beiträge zahlen?

In der Regel fallen keine monatlichen Beiträge für die medizinische Versorgung an. Die Pflegepflichtversicherung muss jedoch separat abgeschlossen werden. Die Anwartschaften bezahlt man ebenfalls selbst.

Gilt die freie Heilfürsorge lebenslang?

Der Anspruch besteht meist nur während der aktiven Dienstzeit. Im Ruhestand gelten häufig andere Regelungen, zum Beispiel die Beihilfe.

Ist die freie Heilfürsorge bundesweit gleich geregelt?

Nein, die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Dienstherrn und vom Bundesland ab.

Brauche ich trotz freier Heilfürsorge eine private Zusatzversicherung?

Das hängt vom gewünschten Leistungsumfang ab. Für Wahlleistungen oder zusätzliche Absicherung kann eine Ergänzung sinnvoll sein. Zum Beispiel im Zahnzusatzbereich lohnt sich eine Zusatzversicherung oder für den Aufenthalt im 1-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung.

Sind meine Familienmitglieder auch in der freien Heilfürsorge?

Polizei

Nein, die freie Heilfürsorge gilt ausschließlich für den Beamten selbst. Ehepartner und Kinder haben keinen eigenen Anspruch darauf und müssen separat über Beihilfe und eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Alternativ bleiben Sie auch in der gesetzlichen Krankenkasse.

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