Fensterscheibe in der Mietwohnung kaputtgemacht
Aber das zahlt ja die Privathaftpflicht!?
Achtung, das ist ein Irrtum!
Ihr macht ausversehen die Fensterscheibe in eurer gemieteten Wohnung kaputt. Euch wurde erklärt: “Für Schäden Dritter zahlt eure Privathaftpflicht.”
Hierbei gilt aber eine Ausnahme, denn es gibt die sog. GlasBRUCHversicherung, die man in diesem Fall als Versicherungsschutz abschliessen kann.
Durch diese spezifische Versicherung werden sich viele Haftpflichtversicherer aus der Verantwortung ziehen und ihr müsst den Schaden selbst zahlen. Dies steht in vielen Verträgen im Bedingungswerk.
Daher vorher überlegen, ob sich bei reichlich Glas eine GlasBRUCHversicherung z.B. in Kombi mit eurer Hausrat lohnt.