Heizungsgesetz – Was ändert sich für meine Gebäudeversicherung?
Wenn deine Heizung kaputtgeht und repariert werden kann, dann dürfen auch alte Heizungen weiter genutzt werden. Ist die Heizung jedoch irreparabel kaputt, dann muss man eine gesetzeskonforme Heizungsart einbauen lassen. Nehmen wir an, deine Heizung geht durch einen Versicherungsschaden kaputt, z.B. ein Feuer oder eine Kellerüberschwemmung. Was würde die Gebäudeversicherung bezahlen? Gar nichts? Oder einfach das Geld für eine alte Heizung?
Zweiteres wird der Fall sein! Ein Restwert, also dementsprechend, was vorher da war, würde bezahlt. Alle Mehrkosten, die durch die neuere Heizungsart entstehen, müsste man selbst tragen.
TIPP: Es gibt bei starken Gebäudeversicherungen, die Möglichkeit, folgende Klausel einzuschließen: “Mehrkosten aufgrund behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen“ Damit wird auch die Differenz zum neuen Heizungsgerät bezahlt werden. Daher überprüfe deine alten Verträge, denn diese Klausel wird in Zukunft noch mehr Relevanz haben. Gerne überprüfen wir für dich kostenlos, ob du diese Klausel bereits hast.