Wärmepumpen & wie man sie richtig versichert
In den letzten Tagen häuften sich bei uns Anfragen, ob der Diebstahl von Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung tatsächlich nicht mitversichert sein…
Gleich vorweg: wir werden diese Frage nicht für jeden Vertrag beantworten können, da wir die Bedingungen nicht kennen.
Damit Versicherungsschutz besteht, muss die Wärmepumpe erst einmal zu den versicherten Sachen zählen – auch, wenn sie außerhalb des Hauses montiert ist. Als Heizungselement scheint das naheliegend. Vielleicht Zubehör des Hauses? Vielleicht Grundstücksbestandteil? Schauen wir beispielhaft in die Bedingungen eines Wohngebäude-Deckungskonzepts. Dort finden wir die Wärmepumpe unter § 8 Ziffer 1 c) sogar in der Aufzählung der Grundstücksbestandteile. Erster Haken✔️
Dann brauchen wir eine versicherte Gefahr. Hier werden wir beim guten alten § 2 Ziffer 10 fündig: Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat und der Diebstahl wird sogar konkret genannt. Zweiter Haken✔️
Hier wäre die Wärmpumpe also klassisch mitversichert.
Wie sieht es denn mit Beschädigungen aus? Oftmals sind die erneuerbaren Energie NUR gegen die normalen versicherten Gefahren versichert. Ein Kurzschluss, der nicht auf Blitz beruht, ist beispielweise nur über eine spezielle Technikversicherung versichert!
Die teure neue Anlage rundum zu versichern ist definitiv nicht leichter geworden! Bei Fragen gerne an uns wenden!