Diensthaftpflichtversicherung #beamtenlaufbahn
Reicht da nicht meine Privathaftpflicht?
Die Antwort lautet: Nein.
Zwar ist im Grundgesetz festgelegt, dass bei einer Verletzung der Amtspflicht der jeweilige Dienstherr verantwortlich ist. Allerdings kann der Dienstherr den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden Dritter in Regress nehmen.
Diese Regressforderung sind je nach Dienstweg zwar teilweise unwahrscheinlich, aber rein rechtlich möglich! Nur eine richtige Diensthaftpflicht kann z.b. auch Vermögensschäden absichern.
Richter:innen, Gerichtsvollzieher:innen oder hohe Verwaltungsangestellte treffen täglich Entscheidungen, die der Staatskasse zu Gute kommen. Werden jedoch grob fahrlässige Fehler gemacht, kann ein Regress möglich sein. Häufige Gegenargumente sind: “Das war bisher nie ein Problem in der Dienststelle. Meine Kollegen haben auch was verbockt, wurde auch bezahlt.”
In vielen Fällen wäre der Regress des Dienstherren auch nicht wirtschaftlich. Aber falls ein Fall öffentliches Interesse erregt… stellt euch folgende Frage:
Wird euer Dienstherr für eine Person den Shitstorm riskieren? Oder lieber einen Kopf rollen lassen?
Die Antwort überlasse ich euch! Die Lösung lautet immer: Lieber selbst das Risiko versichern und unabhängig machen.