Gefälligkeitsschäden in der Versicherung
„Oh nein…ich wollte doch nur helfen 😥“
Du tust einem Freund, Bekannten oder Familienmitglied einen Gefallen und verursachst dabei versehentlich einen Schaden. z.B. bei einem Umzug? Dann nennt man das Gefälligkeitsschaden.
In der Regel sind solche Schäden nicht durch die eigene Haftpflichtversicherung abgedeckt, da du auch nicht dazu verpflichtet bist den Schaden zu bezahlen.
Es kann also helfen, deine Versicherungspolice zu prüfen! Bessere Tarife können nämlich eine sogenannte Gefälligkeitsschaden-Klausel enthalten.
Aber Vorab:
Trefft mit euren Leuten einfach klare Absprachen und im Schadenfall kommuniziert ihr offen miteinander, um Missverständnisse zu vermeiden!👍
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