Waschbecken kaputt – wer muss zahlen?
Waschbecken kaputt – wer muss zahlen? Du wohnst zur Miete und dir ist etwas ins Waschbecken gefallen. Die große Macke ist unübersehbar! Dein Vermieter will den Schaden ersetzt haben. Wer bezahlt das?
Du kannst das deiner Privathaftpflicht melden und diese wird den Schaden übernehmen.
Aber Achtung: Die Haftpflicht zahlt immer nur den Zeitwert. Bei einem alten Waschbecken kann es also sein, dass eine Differenz übrig bleibt und der Schaden nicht komplett bezahlt wird. Achte darauf, dass du den Schaden fotografierst und deinen Vermieter informierst. Danach meldest du den Schaden der Privathaftpflicht.
Zum Beispiel: Meine Parfümflasche ist mir aus der Hand gefallen und hat eine Macke ins Waschbecken gemacht. Anbei ein Foto. Mein Vermieter ist informiert und ein Kostenvoranschlag bzw. die Rechnung werde ich nachreichen. Falls du Hilfe brauchst oder Fragen zu möglichen Schäden hast, gib gerne Bescheid. Wir begleiten unsere Kund:innen bei jeglichen Forderungen des Vermieters.
Waschbecken kaputt – wer muss zahlen? Die Frage sollte damit beantwortet sein.